Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen ist für Ausbildungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz absolviert wurden, im Steiermärkischen Berufsregelungen-Gesetz – StBRG, LGBl. Nr. 136/2016, geregelt. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind nachzuweisen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 136/2016, LGBl. Nr. 72/2022
§ 14a StAEG · StAEG · Steiermärkisches Anstellungserfordernisgesetz 2008 – StAEG
§ 14a § 14a
…Inkrafttreten von Novellen (1) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 136/2016 treten das Inhaltsverzeichnis, § 7, § 11 und § 12 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 26. November 2016 , in Kraft; gleichzeitig treten die §…
§ 11 § 11
…Anerkennung in anderen Bundesländern Die Anerkennung von ausländischen Qualifikationsnachweisen im Sinne des § 7 durch eine zuständige Behörde in einem anderen Bundesland gilt auch für das Land Steiermark. Jene Sprachkenntnisse, die für die Ausübung des Berufes erforderlich sind, sind…
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