§ 47 Ersatzansprüche Dritter gegenüber dem Sozialhilfeträger
In Kraft seit 01. September 2010
Up-to-date
S.SHG
Gliederung
9. Abschnitt Ersatz von Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfes
§ 47 Ersatzansprüche Dritter gegenüber dem Sozialhilfeträger
(Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2010)
§ 47 S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 47 Ersatzansprüche Dritter gegenüber dem Sozialhilfeträger
… 47 (Anm: entfallen auf Grund LGBl Nr 64/2010)…
§ 60 § 60
…Abs. 4, 9, 15, 16, 18 , der 4. Abschnitt mit den §§ 19 bis 21 und die §§ 39 und 47 außer Kraft. (2) Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfs, die durch Bescheid vor dem im Abs. 3 bestimmten Zeitpunkt Personen, die Anspruch auf Leistungen der…
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