S.SHG
Gliederung
§ 42 S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 42 Allgemeines
…§ 42 Leistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Sozialhilfeempfänger ( § 43 ) und von unterhaltspflichtigen Angehörigen und Dritten, gegen die der…
§ 58 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu (ab 1. Jänner 2002)
…mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 22 Abs. 6 und 27 außer Kraft. Die §§ 42, 44a, 45 Abs. 1, 2 und 4 und 46 Abs. 2 und 3 in der neuen Fassung treten mit 1. März 2002…
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