Charakteristische Gebäude sowie Gebäude und sonstige bauliche Anlagen in Ensembleschutzzonen sind vom Eigentümer oder vom Bauberechtigten in ihren für sie typischen architektonischen Elementen zu erhalten. Kommt der Eigentümer oder Bauberechtigte dieser Verpflichtung nicht nach, so hat ihm die Behörde die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist aufzutragen.
§ 36 SOG 2021 · SOG 2021 · Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021, Tiroler
§ 36 § 36
…Verfügung stehenden Förderungsmittel nicht ausreichen, um allen Förderungsansuchen zu entsprechen, sind jene baulichen Maßnahmen vorrangig zu fördern, die in Erfüllung der Erhaltungspflicht nach § 25 , gegebenenfalls in Verbindung mit § 7 Abs. 2 , durchzuführen sind.…
§ 7 § 7
…und deren Erlöschen, das Verfahren, die Verfahrenskonzentration, die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes und die Erhaltung von charakteristischen Gebäuden sind die §§ 21 bis 25 anzuwenden, die §§ 24 und 25 gegebenenfalls bereits ab der Zustellung der Mitteilung im Sinn des § 6 Abs. 1 erster…
§ 18 § 18
…oder Ensembleschutzzone in der vorgesehenen Schutzzone oder Ensembleschutzzone vorläufig einer Bewilligung. Auf die im Entwurf festgelegten charakteristischen Gebäude sowie Gebäude in Ensembleschutzzonen ist § 25 für die Dauer der vorläufigen Bewilligungspflicht anzuwenden. Ab dem Inkrafttreten der Verordnung über die Schutzzone oder Ensembleschutzzone gilt eine vorläufig erteilte Bewilligung als Bewilligung nach…
§ 43 § 43
…vierter Satz nicht nachkommt, f) bei einem charakteristischen Gebäude oder einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage in einer Ensembleschutzzone einem Instandsetzungsauftrag nach § 25 zweiter Satz, gegebenenfalls in Verbindung mit § 7 Abs. 2 , nicht nachkommt, g) einem behördlichen Auftrag nach § 4 Abs. 2…
Rückverweise