§ 11 Zuständigkeit der Gerichte in Stiftungssachen
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
S.LSFG
Gliederung
2. Abschnitt Stiftungen
§ 11 Zuständigkeit der Gerichte in Stiftungssachen
Ansprüche der Stiftung auf Grund der Stiftungserklärung sowie Ansprüche gegen die Stiftung auf Grund der Stiftungserklärung oder der Stiftungssatzung sind gleich anderen privatrechtlichen Ansprüchen gegen die Stiftung im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.
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