§ 12 Richtlinien für Katastrophenschutzpläne
In Kraft seit 01. Oktober 2024
Up-to-date
Die Landesregierung hat durch Verordnung für die Erstellung der Katastrophenschutzpläne Richtlinien zu erlassen. Sie kann für die Erstellung von Sonderalarmplänen zu deren einheitlicher Gestaltung und Vollständigkeit durch Verordnung Richtlinien erlassen.
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