§ 83 Einhebung von Kostenbeiträgen
In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date
Kostenbeiträge bei Anstaltspflege, die in Sozialversicherungsgesetzen vorgesehen sind (§ 447f Abs 7 ASVG), sind von der Fondskrankenanstalt für Rechnung des SAGES einzuheben.
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