LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Krankenanstaltengesetz 20002. Abschnitt Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten1. Unterabschnitt Bewilligungen und andere behördliche Maßnahmen1. Teil Allgemeine Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Krankenanstalten§ 6

§ 6Persönliche Voraussetzungen

In Kraft seit 26. Februar 2000
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