Der Antrag auf Bewilligung zur Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums hat zu enthalten:
1. die genaue Angabe des beabsichtigten Anstaltszweckes und Leistungsangebotes (Leistungsspektrum, Leistungsvolumen einschließlich vorgesehener Personalausstattung) der Krankenanstalt;
2. die beabsichtigte Bezeichnung, den geplanten Standort sowie das beabsichtigte Einzugsgebiet der Krankenanstalt;
3. die zur Beurteilung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen erforderlichen Angaben;
4. von einem Bausachverständigen ausgearbeitete maßstäbliche Baupläne sowie Bau- und Betriebsbeschreibungen in zweifacher Ausfertigung;
5. Angaben darüber, ob ein Vertragsvergabeverfahren der Sozialversicherungsträger über den verfahrensgegenständlichen Leistungsumfang anhängig ist.
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