Im Sinn dieses Gesetzes gelten als:
1. beruflicher Kontext: laufende oder frühere Arbeitstätigkeiten im öffentlichen oder im privaten Sektor, durch die Personen unabhängig von der Art der Tätigkeiten Informationen über Verstöße erlangen und bei denen sich diese Personen Repressalien ausgesetzt sehen könnten, wenn sie diese Informationen melden würden;
2. betroffene Person: eine natürliche oder eine juristische Person, die in der Meldung oder Offenlegung als eine Person bezeichnet wird, die den Verstoß begangen hat oder mit der die bezeichnete Person verbunden ist;
3. externe Meldung: die mündliche oder schriftliche Mitteilung von Informationen über Verstöße an die externe Meldestelle gemäß § 10;
4. Folgemaßnahmen: von einer internen oder der externen Meldestelle oder der zuständigen Stelle nach § 8 Abs 1 letzter Satz ergriffene Maßnahmen zur Prüfung der Stichhaltigkeit der in der Meldung oder Offenlegung erhobenen Behauptungen und gegebenenfalls zum Vorgehen gegen den gemeldeten oder offengelegten Verstoß, unter anderem durch interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder Abschluss des Verfahrens;
5. hinweisgebende Person: eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrem beruflichen Kontext erlangte Informationen über Verstöße meldet oder offenlegt;
6. Hinweis(gebung): Von einer hinweisgebenden Person im Wege der Meldung oder Offenlegung veranlasste Weitergabe von Informationen, denen zufolge eine Rechtsverletzung erfolgte oder erfolgen wird;
7. Informationen über Verstöße: Informationen, einschließlich begründeter Verdachtsmomente, in Bezug auf tatsächliche oder mögliche Verstöße, die in der Organisation, in der die hinweisgebende Person tätig ist oder war, oder in einer anderen Organisation, mit der die hinweisgebende Person auf Grund ihres beruflichen Kontextes in Kontakt steht oder stand, bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie in Bezug auf Versuche der Verschleierung solcher Verstöße;
8. interne Meldung: die mündliche oder schriftliche Meldung von Informationen über Verstöße an eine Stelle innerhalb einer juristischen Person gemäß § 7;
9. Meldung: die mündliche oder schriftliche Mitteilung von Informationen über Verstöße;
10. Mittler: eine natürliche Person, die eine hinweisgebende Person bei dem Meldeverfahren in einem beruflichen Kontext unterstützt und deren Unterstützung vertraulich sein sollte;
11. Offenlegung: das öffentliche Zugänglichmachen von Informationen über Verstöße;
12. Repressalien: direkte oder indirekte Handlungen oder Unterlassungen in einem beruflichen Kontext, die durch eine interne oder externe Meldung oder eine Offenlegung ausgelöst werden und durch die der hinweisgebenden Person ein ungerechtfertigter Nachteil entsteht oder entstehen kann;
13. Rückmeldung: die Unterrichtung der hinweisgebenden Person über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen;
14. Verstöße: Handlungen und Unterlassungen, die
a) rechtswidrig sind und mit den Rechtsakten der Europäischen Union und jenen Bereichen des Unionsrechts im Zusammenhang stehen, die in den sachlichen Geltungsbereich nach § 3 fallen, oder
b) dem Ziel oder Zweck der Vorschriften der Rechtsakte der Europäischen Union und jener Bereiche des Unionsrechts, die in den sachlichen Geltungsbereich nach § 3 fallen, zuwiderlaufen.
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