S.GBG
Gliederung
2. Teil Dienstrechtliche Gleichbehandlung
1. Abschnitt Gleichbehandlungsgebot
§ 8 Ausschreibung von Planstellen und Funktionen
(1) In Ausschreibungen von Planstellen und Funktionen sind die mit dem Arbeitsplatz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie zu keiner mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung aus einem der im § 1 genannten Gründe führen. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes, im § 1 genanntes Merkmal schließen lassen.
(2) In den Ausschreibungen von Arbeitsplätzen und Funktionen des Landesdienstes ist das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz oder die ausgeschriebene Funktion gebührende monatliche Mindestgehalt bzw Mindestentgelt bekannt zu geben.
§ 8 S.GBG · S.GBG · Salzburger Gleichbehandlungsgesetz
§ 8 Ausschreibung von Planstellen und Funktionen
…§ 8 (1) In Ausschreibungen von Planstellen und Funktionen sind die mit dem Arbeitsplatz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie zu keiner…
§ 40 Aufgaben der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten
…Die oder der Gleichbehandlungsbeauftragte ist berechtigt, mit schriftlicher Einwilligung der oder des betroffenen Bediensteten Anträge wegen behaupteter Diskriminierung nach den §§ 4 bis 8 oder Belästigung oder sexueller Belästigung nach § 9 oder Verletzung des Frauenförderungsgebotes nach den §§ 21 bis 26 an die zuständige Gleichbehandlungskommission…
§ 12 Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses
…der besseren Eignung der aufgenommenen Bewerberin bzw des aufgenommenen Bewerbers auch bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht erhalten hätte. (2) Wenn im Text einer Ausschreibung ( § 8 ) Formulierungen verwendet wurden, die zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung führen, ist die Ausschreibung vor der Bestellung zu wiederholen.…
§ 36 Gutachten der Gleichbehandlungskommissionen, Ersteinschätzung im Objektivierungsverfahren
…Institutionen oder von Amts wegen hat die jeweils zuständige Kommission ein Gutachten zu erstatten, ob 1. eine Diskriminierung nach den §§ 4 bis 8 oder eine Belästigung oder sexuelle Belästigung nach § 9 oder 2. eine Verletzung des Frauenförderungsgebotes nach den §§ 21 bis 26 vorliegt…
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