Abfrageberechtigte Stelle für eine Leistung ist die leistende Stelle sowie jede Einrichtung, die an der Abwicklung einer Leistung in Bezug auf eine Leistungsempfängerin bzw einen Leistungsempfänger (§ 13 TDBG 2012) oder eine Leistungsverpflichtete bzw einen Leistungsverpflichteten (§ 14 TDBG 2012) beteiligt ist und für deren Aufgabe die Verarbeitung von aus dem Transparenzportal abrufbaren Daten zum Zweck der Gewährung, Einstellung oder Rückforderung einer Leistung erforderlich ist.
Rückverweise
S.FTG · Salzburger Fördertransparenzgesetz
§ 7 Sonstige Rechtsträger
…und vom Land mit der Abwicklung einer Förderung beauftragt wurden, sind nur dann leistende Stellen gemäß § 5 oder abfrageberechtigte Stellen gemäß § 6, wenn die Förderung, die sie abwickeln, der Gesetzgebung des Landes unterliegt. Ist dies nicht der Fall, hat das Land durch sonstige geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass…