§ 10 Transparenzportalabfrage
In Kraft seit 28. August 2025
Up-to-date
Für die Überprüfung des Vorliegens der für die Gewährung, die Einstellung oder die Rückforderung einer Förderung erforderlichen Voraussetzungen haben abfrageberechtigte Stellen eine personenbezogene Abfrage gemäß § 32 Abs 6 TDBG 2012 vorzunehmen.
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