§ 7 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 16. Juni 2020
Up-to-date
(1) Das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs 1, die Überschrift vor § 2 und § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 56/2019 treten mit 1. September 2019 in Kraft. Soweit darin auf die Mittelschule abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. August 2020 an deren Stelle die Neue Mittelschule.
(2) § 2 Abs 1 bis 4, 6 und 7 sowie § 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 66/2020 treten mit 1. September 2020 in Kraft.
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