Auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen und -qualifikationen, die im Herkunftsland die fachliche Eignung zur beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zur beruflichen Beratung über Pflanzenschutz begründen, findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (BQ-AnerG) Anwendung. Die Anforderungen nach § 6 Abs 5 entsprechen dem Qualifikationsniveau gemäß § 3 Abs 1 Z 1 lit b bis d BQ-AnerG (Befähigungsnachweise). Für die Anerkennung ist die Landesregierung zuständig.
S. PMG 2014 · Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetz 2014
§ 8 Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Eignungsnachweisen
…Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Eignungsnachweisen § 8 Auf die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsausbildungen und -qualifikationen, die im Herkunftsland die fachliche Eignung zur beruflichen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder zur beruflichen Beratung…
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