S. KBBG
Gliederung
(1) Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Bildungs- und Betreuungsarbeit in einer institutionellen Einrichtung hat das pädagogische Personal in Abstimmung mit dem Träger der Einrichtung innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Betriebs eine pädagogische Konzeption zu erstellen.
(2) Die pädagogische Konzeption hat den aktuellen Erkenntnissen der Pädagogik, der Entwicklungspsychologie und der Bildungs- und Qualitätsforschung zu entsprechen.
(3) Die pädagogische Konzeption ist in Abständen von fünf Jahren, bei Bedarf jedoch bereits früher, zu überarbeiten und anzupassen.
(4) Der Rechtsträger hat die pädagogische Konzeption und deren Änderungen
1. der Aufsichtsbehörde unverzüglich zu übermitteln und
2. in der jeweiligen Einrichtung zur allgemeinen und jederzeitigen Einsicht bereit zu halten.
§ 14 S. KBBG · S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 14 Pädagogische Konzeption
…§ 14 (1) Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität der Bildungs- und Betreuungsarbeit in einer institutionellen Einrichtung hat das pädagogische Personal in Abstimmung mit dem Träger…
§ 73 Übergangsbestimmungen
…§ 73 (1) Personen, die zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2019/2020 bereits das 14. Lebensjahr vollendet haben und im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in einer Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung rechtmäßig aufgenommen sind, gelten bis zum Ende des Kinderbetreuungsjahres…
§ 65 Verordnungsermächtigung
…und Nutzungssicherheit der Gebäude oder Gebäudeteile, Räume und der sonstigen Liegenschaftsteile einschließlich der Ausgestaltung der Außenanlagen (Raumprogramm); 4. Form und Inhalt der pädagogischen Konzeption ( § 14 ) sowie die pädagogische Ausrichtung und Qualität von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen einschließlich der Orientierungs-, Struktur- und Prozessqualität im Zusammenhang mit der Kinderbildung- und -betreuung; 4a. Form…
§ 65a Besondere Ermächtigung der Landesregierung aus Anlass von Epidemien, außergewöhnlichen Ereignissen oder krisenhaften Entwicklungen
…von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ( § 9 Abs 1 und 6, § 39 Abs 6 ), die Fristen für die Erstellung und Überarbeitung der pädagogischen Konzeption ( §14 ) und die Sprachstandsfeststellung ( § 15 ); sowie 3. die Bestimmungen zu Ausschluss und Minderung der Förderung ( § 56 ) und der Fristen (Beginn, Unterbrechung oder Hemmung des…
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