S. GSpAutG 2026
Gliederung
3. Hauptstück Aufsicht und Sanktionen
§ 56 Pflichten des Konzessionsinhabers im Rahmen der Aufsicht
Der Konzessionsinhaber ist verpflichtet, den Organen der Landesregierung, besonderen Aufsichtsorganen, den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden sowie den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes
1. während der Betriebszeiten das jederzeitige Betreten von Grundstücken, Baulichkeiten und Transportmitteln zum Zweck der Überwachung sowie zur Durchführung von Erhebungen und Feststellungen zu ermöglichen;
2. alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, im Besonderen diesen sowohl vor Ort als auch außerhalb der Betriebsräumlichkeiten Zugang zu allen relevanten Informationen über die besonderen nationalen und internationalen Risiken im Zusammenhang mit seinen Spielkunden, Produkten und Dienstleistungen zu gewähren;
3. alle erforderlichen Unterlagen wie Bescheide und Bescheinigungen, Geschäftsaufzeichnungen, Liefer- und Transportscheine, Rechnungen, Werbematerialien und Aufzeichnungen vorzulegen und die Herstellung von Auswertungen oder die Anfertigung von Auszügen, Abschriften oder Kopien auch außerhalb ihres Aufbewahrungsortes zu dulden;
4. alle erforderlichen Gegenstände, insbesondere Glücksspielautomaten, zugänglich zu machen;
5. die Durchführung von Glücksspielen zu ermöglichen;
6. einen unverschlüsselten Zugang zu den Datenträgern (Speichermedien, Programmen und sonstigen Informationsträgern) von Glücksspielautomaten zu gewähren und davon die Herstellung von Auswertungen, Auszügen oder Kopien auch außerhalb ihres Aufbewahrungsortes zu dulden;
7. jede sonstige Unterstützung zu gewähren, im Besonderen dafür zu sorgen, dass eine anwesende Person sämtlichen Verpflichtungen im Rahmen einer Überprüfung nachkommt.
§ 56 S. GSpAutG 2026 · S. GSpAutG 2026 · Salzburger Glücksspielautomatengesetz 2026
§ 56 Pflichten des Konzessionsinhabers im Rahmen der Aufsicht
…Pflichten des Konzessionsinhabers im Rahmen der Aufsicht § 56 Der Konzessionsinhaber ist verpflichtet, den Organen der Landesregierung, besonderen Aufsichtsorganen, den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden sowie den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes 1. während der Betriebszeiten das…
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