S. GSpAutG 2026
Gliederung
Der Konzessionsinhaber hat durch Maßnahmen, die in angemessenem Verhältnis zu seinen Risiken und der Art und Größe des Unternehmens stehen, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die Bestimmungen, die der Verhinderung oder der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung dienen, sowie die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in dem Ausmaß kennen, das für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Diese Maßnahmen haben unter anderem die Teilnahme an besonderen fortlaufenden Fortbildungsprogrammen einzuschließen, bei denen sie lernen, möglicherweise mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängende Transaktionen zu erkennen und sich in solchen Fällen richtig zu verhalten.
§ 41 S. GSpAutG 2026 · S. GSpAutG 2026 · Salzburger Glücksspielautomatengesetz 2026
§ 41 Mitarbeiterbezogene Maßnahmen
…Mitarbeiterbezogene Maßnahmen § 41 Der Konzessionsinhaber hat durch Maßnahmen, die in angemessenem Verhältnis zu seinen Risiken und der Art und Größe des Unternehmens stehen, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die…
§ 40 Unternehmensinterne Organisationsmaßnahmen
…Technologien zum Ausgleich der damit in Zusammenhang stehenden Risiken, 6. die Vorgangsweise bei Verdachtsmeldungen, 7. die Aufbewahrung von Unterlagen und 8. mitarbeiterbezogene Maßnahmen (§ 41). (3) Die Strategien, Kontrollen und Verfahren gemäß Abs 1 sind 1. in schriftlicher Form festzulegen und von der Führungsebene des Unternehmens zu genehmigen, 2…
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