LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Glücksspielautomatengesetz 20261. Hauptstück Ausspielungen mit Glücksspielautomaten2. Abschnitt Voraussetzungen für die Durchführung von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten3. Unterabschnitt Bewilligung von Automatensalons§ 20

§ 20Rechtsfolgen des Erlöschens oder der Entziehung der Bewilligung

In Kraft seit 01. Januar 2026
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