S. GSpAutG 2026
Gliederung
1. Hauptstück Ausspielungen mit Glücksspielautomaten
2. Abschnitt Voraussetzungen für die Durchführung von Ausspielungen mit Glücksspielautomaten
3. Unterabschnitt Bewilligung von Automatensalons
§ 20 Rechtsfolgen des Erlöschens oder der Entziehung der Bewilligung
Im Zeitpunkt des Erlöschens der Bewilligung oder mit Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides, mit dem die Bewilligung entzogen wird, erlöschen unbeschadet der Fortbetriebspflicht gemäß § 33 Abs 3 auch alle Zulassungen von Glücksspielautomaten in dem betreffenden Automatensalon.
§ 20 S. GSpAutG 2026 · S. GSpAutG 2026 · Salzburger Glücksspielautomatengesetz 2026
§ 20 Rechtsfolgen des Erlöschens oder der Entziehung der Bewilligung
…Rechtsfolgen des Erlöschens oder der Entziehung der Bewilligung § 20 Im Zeitpunkt des Erlöschens der Bewilligung oder mit Eintritt der Rechtskraft eines Bescheides, mit dem die Bewilligung entzogen wird, erlöschen unbeschadet der Fortbetriebspflicht gemäß §…
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