(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2025 in Kraft.
(2) Verordnungen gemäß §§ 1 oder 2 können bereits von dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(3) Sofern in einer Verordnung gemäß §§ 1 oder 2 nicht anderes bestimmt wird, sind die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer solchen Verordnung anhängigen Verfahren von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.
Rückverweise
S. BVB-KG · Salzburger Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz
§ 4 Inkrafttretens- und Schlussbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. August 2025 in Kraft. (2) Verordnungen gemäß §§ 1 oder 2 können bereits von dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen frühestens mit dem im Abs 1 bezeichneten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden. (3) Sofern in einer Verordnu…