RPG
Gliederung
III. Hauptstück Raumplanung durch die Gemeinden
3. Abschnitt*) Flächenwidmungsplan
§ 19 § 19*) Verkehrsflächen
Als Verkehrsflächen können Flächen für Straßen und Eisenbahntrassen einschließlich der dazugehörigen Anlagen festgelegt werden. Andere Vorhaben sind auf solchen Flächen nur zulässig, wenn der Zweck der Widmung als Verkehrsfläche nicht entgegensteht.
*) Fassung LGBl.Nr. 35/2008
§ 29 RPG · RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 29 Aufhebung von Rechtsvorschriften, Inkrafttreten und Vollziehung
…1. Jänner 1988 in Kraft. (2) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 61/1997 treten in Kraft: 1. § 19 samt Überschrift mit Wirksamkeit vom 1. September 1996, 2. § 14 Abs. 3, § 18 mit Wirksamkeit vom 1. Juni…
§ 17 Höhe des Ausbildungsbeitrages
…drei Monate der Gerichtspraxis gebührt eine Sonderzahlung in Höhe von 50 vH des Ausbildungsbeitrages gemäß Abs. 1 und der Kinderzulage gemäß § 19.…
§ 13 Freistellung
…des Ausbildungsbeitrags nach § 17 Abs. 1, der Sonderzahlung nach § 17 Abs. 2 und einer allfälligen Kinderzulage nach § 19 Abs. 1. Bei der Ermittlung des Betrags ist § 18 Abs. 1 sinngemäß anzuwenden. (6) Eine Ersatzleistung gebührt nicht, wenn die Rechtspraktikantin…
§ 12 RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 12
…räumlichen Entwicklungsplan nicht widersprechen. (3) Im Flächenwidmungsplan können folgende Widmungen festgelegt werden: Bauflächen ( § 13 ), Bauerwartungsflächen ( § 17 ), Freiflächen ( § 18 ) und Verkehrsflächen ( § 19 ). In Bauflächen (Grundwidmung) können besondere Flächen für Einkaufszentren ( § 15 ), besondere Flächen für sonstige Handelsbetriebe ( § 15a ), besondere Flächen für Ferienwohnungen ( § …
§ 57a § 57a*) Zwangsversteigerung
…beim Bezirksgericht die Zwangsversteigerung zu beantragen. Die gerichtliche Zwangsversteigerung hat unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 352 der Exekutionsordnung zu erfolgen; die §§ 19 bis 21 des Grundverkehrsgesetzes sind entsprechend anzuwenden. (4) Die Abs. 1 bis 3 gelten für Wohnungseigentümer, Bauberechtigte und andere dinglich Verfügungsberechtigte sinngemäß. *) Fassung LGBl.Nr…
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