ROG 2009
Gliederung
3. Abschnitt Örtliche Raumplanung
2. Teil Räumliches Entwicklungskonzept
§ 26 Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzepts
Das Räumliche Entwicklungskonzept ist zu ändern:
1. soweit dies durch die Erlassung oder Änderung von Entwicklungsprogrammen des Landes erforderlich ist;
2.bei Feststellung von Fehlentwicklungen oder Entwicklungsdefiziten auf Grund einer Überprüfung gemäß § 20;
3. bei wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen.
Das räumliche Entwicklungskonzept kann außerdem aus anderen wichtigen öffentlichen Interessen geändert werden.
§ 26 ROG 2009 · ROG 2009 · Salzburger Raumordnungsgesetz 2009
§ 26 Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzepts
…§ 26 Das Räumliche Entwicklungskonzept ist zu ändern: 1. soweit dies durch die Erlassung oder Änderung von Entwicklungsprogrammen des Landes erforderlich ist; 2. bei Feststellung von Fehlentwicklungen…
Rückverweise