§ 75 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde — PO 1995
Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.
§ 75 PO 1995 · PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 75 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
…Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde § 75. Die Gemeinde hat ihre in diesem Gesetz geregelten Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen.…
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