§ 3a Ruhegenußermittlungsgrundlagen
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Der Ruhegenuß wird auf der Grundlage der Ruhegenußberechnungsgrundlage, der Ruhegenußbemessungsgrundlage und der ruhegenußfähigen Gesamtdienstzeit ermittelt.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden