PO 1995
Gliederung
2. HAUPTSTÜCK Ruhebezug
§ 3a Ruhegenußermittlungsgrundlagen
Der Ruhegenuß wird auf der Grundlage der Ruhegenußberechnungsgrundlage, der Ruhegenußbemessungsgrundlage und der ruhegenußfähigen Gesamtdienstzeit ermittelt.
§ 3a PO 1995 · PO 1995 · Pensionsordnung 1995
…Ruhegenußermittlungsgrundlagen § 3a. Der Ruhegenuß wird auf der Grundlage der Ruhegenußberechnungsgrundlage, der Ruhegenußbemessungsgrundlage und der ruhegenußfähigen Gesamtdienstzeit ermittelt.…
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