PO 1995
Gliederung
1. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bestimmungen
§ 2a Mindestpensionsalter
Das Mindestpensionsalter im Sinn dieses Gesetzes erreicht der Beamte mit Ablauf des Monats, ab dem er, ohne dauernd dienstunfähig zu sein (§ 68a Abs. 2 DO 1994), über seinen Antrag in den Ruhestand zu versetzen ist, spätestens mit Ablauf des Monats, in dem er das 65. Lebensjahr vollendet.
§ 2a PO 1995 · PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 2a Mindestpensionsalter
…Mindestpensionsalter § 2a. Das Mindestpensionsalter im Sinn dieses Gesetzes erreicht der Beamte mit Ablauf des Monats, ab dem er, ohne dauernd dienstunfähig zu sein (§ 68a Abs…
§ 10 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 10 Verfahren bei ungenügender Beschreibung
…verfügen; diese Feststellung darf nicht vor Rechtskraft des gemäß Abs. 2 erlassenen Bescheides erfolgen. Fehlen dem Beamten bis zum Erreichen des Mindestpensionsalters ( § 2a der Pensionsordnung 1995 – PO 1995 , LGBl. für Wien Nr. 67) nicht mehr als 60 Monate, kann der Magistrat statt der Entlassung die Versetzung des Beamten in den…
§ 5a RVZG 1995 · RVZG 1995 · Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995
§ 5a Begünstigungen bei Versetzung in den Ruhestand wegen Organisationsänderung
…Nr. 56, in den Ruhestand versetzt worden ist und zur Zeit der Ruhestandsversetzung das 58. Lebensjahr, aber noch nicht das Mindestpensionsalter ( § 2a PO 1995 ) erreicht hat, gelten §§ 2 bis 5 mit den sich aus Abs. 2 bis 4 ergebenden Abweichungen. (2) Hat der Beamte im…
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