§ 36a Sonderbestimmungen für die Dauer der COVID-19 Krise
In Kraft seit 01. Januar 2023
Up-to-date
PG
Gliederung
11. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 36a Sonderbestimmungen für die Dauer der COVID-19 Krise
(Anm: Außer Kraft getreten durch LGBl Nr 45/2022)
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden