Oö. TG 2018
Gliederung
5. Teil Einräumung von Benützungsrechten; Strafbestimmungen § 81 Einräumung von Benützungsrechten
§ 83a § 83a Automationsunterstützte Datenverarbeitung
(1) Die Behörde ist zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung eines Verfahrens nach diesem Landesgesetz zur Abfrage folgender Register mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung und zur weiteren Verarbeitung befugt:
1. Zentrales Melderegister: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Wohnsitz,
2. Insolvenzdatei: Name, Adresse, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer über Insolvenzverfahren,
3. Strafregister: Daten über nicht getilgte strafgerichtliche Verurteilungen, die keiner Auskunftsbeschränkung unterliegen, nach § 9 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968 iVm. § 6 Tilgungsgesetz 1972,
4. Grundbuch für Verfahren nach § 72: Name und Geburtsdatum von Eigentümerin bzw. Eigentümer, Grundstücksnummer, Grundbuchs- und Einlagezahl des Campingplatzes sowie jener Grundstücke, deren Grundstücksgrenze vom Campingplatz höchstens 25 Meter entfernt ist (Nachbarn),
5. Gewerbeinformationssystem: die genaue Bezeichnung des Gewerbes, den Standort der Gewerbeberechtigung und die Standorte weiterer Betriebsstätten, die GISA-Zahl und die Global Location Number (GLN), die Firma und die Firmenbuchnummer (§ 365a Abs. 1 Z 5, 6, 11 und 12 sowie § 365b Abs. 1 Z 2, 3, 8 und 9 Gewerbeordnung 1994),
6. Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister: die in der Anlage des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister, BGBl. I Nr. 9/2004, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 78/2018, angeführten Merkmale ausgenommen lit. F,
7. Firmenbuch, Zentrales Vereinsregister, Ergänzungsregister und Unternehmensregister: die Stammdaten, Kennziffern und Identifikationsmerkmale sowie die vertretungs- und zeichnungsbefugten Personen,
9. land- und forstwirtschaftliches Betriebsinformationssystem: LFBIS-Nummer, Kennziffer des landwirtschaftlichen Unternehmens, Kennziffer des Unternehmens, Name, Rechtsform, Einheitentyp, Status der Einheit, Gründungs- sowie Liquidationsdatum, Adresse, Objektcode des Gebäudes, Wirtschaftstätigkeitensystematik ÖNACE 2008 - Haupt- und Nebentätigkeiten, die Kennziffern zu folgenden Registern: Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Firmenbuch, Daten der Finanzverwaltung,
soweit vorhanden und zulässig jeweils einschließlich der Verarbeitung der verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen nach §§ 9 ff. E Government-Gesetz.
(2) Die automationsunterstützte Datenverarbeitung kann im Weg der jeweiligen Schnittstellen der registerführenden Stellen zum Register- und Systemverbund nach § 1 Abs. 3 Z 2 iVm. § 6 Abs. 2 des Unternehmensserviceportalgesetzes erfolgen.
(Anm: LGBl.Nr. 59/2024)
§ 62 Oö. TG 2018 · Oö. TG 2018 · Oö. Tourismusgesetz 2018
§ 62 § 62 Verfahren
…schriftlich anzumelden. Die Anmeldung hat die genaue Bezeichnung der beabsichtigten Tätigkeit, den für die Ausübung der Tätigkeit vorgesehenen Standort und unter Berücksichtigung des § 83a folgende Unterlagen zu enthalten: 1. ein Nachweis über Vor- und Familienname der Anmelderin bzw. des Anmelders, über ihren bzw. seinen Hauptwohnsitz und ihr bzw. sein…
Rückverweise