Oö. TG 2018
Gliederung
1. Teil Tourismusorganisationen
4. Abschnitt Haushaltsführung der Tourismusorganisationen § 27 Budget
§ 30 § 30 Sorgfaltsmaßstab; Haftung
Verletzt ein Organ einer Tourismusorganisation unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen Pflichten oder rechtmäßige Beschlüsse eines nach diesem Landesgesetz zuständigen Organs, so haftet es der Tourismusorganisation für den daraus entstandenen Schaden nach den §§ 1293 ff ABGB.
§ 85 Oö. TG 2018 · Oö. TG 2018 · Oö. Tourismusgesetz 2018
§ 85 § 85 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
…von dem der Kundmachung dieses Landesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden; sie treten jedoch frühestens mit 1. Jänner 2019 in Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 85/2018) (3) Mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt treten außer Kraft: 1. §§ 2 bis 5, §§ 7 bis 20…
Rückverweise