LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 20021. HAUPTSTÜCK DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN11. ABSCHNITT DIENSTFREISTELLUNG UND AUSSERDIENSTSTELLUNG§ 95

§ 95§ 95 Dienstfreistellung und Außerdienststellung wegen Ausübung eines Mandats im Nationalrat, im Bundesrat oder in einem Landtag

In Kraft seit 01. Juli 2002
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