Bedarfszeitraum ist der tatsächliche und rechtmäßige Aufenthalt in Oberösterreich, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung.
Oö. SOHAG · Oö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
§ 4 § 4Bedarfszeitraum
…§ 4 Bedarfszeitraum Bedarfszeitraum ist der tatsächliche und rechtmäßige Aufenthalt in Oberösterreich, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung.…
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