Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 01. August 1997
Up-to-date
Oö. ROG 1994
Gliederung
| (Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 83/1997) |
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.
(2) Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes rechtswirksam bestehende Raumordnungsprogramme, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne und Teilbebauungspläne gelten als Raumordnungsprogramme, Flächenwidmungspläne oder Bebauungspläne im Sinn dieses Landesgesetzes. Für die in solchen Verordnungen enthaltenen Festlegungen gelten die entsprechenden Umschreibungen und Bestimmungen dieses Landesgesetzes und der gemäß § 21 Abs. 3 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 erlassenen Verordnungen.
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