Oö. NPG
Gliederung
III. ABSCHNITT Nationalparkregion
§ 13 § 13 Nationalparkgemeinde
Nationalparkgemeinden sind jene Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich zumindest Teile des Nationalparks befinden. Sie sind berechtigt, im Zusammenhang mit ihrem Namen die Bezeichnung „Nationalparkgemeinde“ zu führen.
Art. 4 Oö. NPG · Oö. NPG · Oö. Nationalparkgesetz
Art. 4 Artikel IV
…geltenden Bestimmungen weiterzuführen. (3) § 39b Abs. 1 bis 3 Oö. NSchG 2001 und § 24a Abs. 2 bis 4 Oö. NPG , jeweils in der Fassung dieses Landesgesetzes, sind für Verfahren, die in dem gemäß Abs. 1 festgelegten Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes bereits anhängig sind…
§ 5 § 5 Anwendung sonstiger Landesgesetze im Nationalpark
…1) § 11 und § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 , § 3 Abs. 2 und 3 des Oö. Fischereigesetzes 2020 und § 44, § 45, § 46, § 47 Abs…
§ 2 § 2 Grundsätze
…soweit die Einbringung nicht Gegenstand der zwischen Bund und Land abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Errichtung und zur Erhaltung des Nationalparks O.ö. Kalkalpen ist. Rechtsinhaber im Sinn dieses Landesgesetzes sind: 1. der Eigentümer der Grundfläche, 2. der an der Grundfläche Nutzungsberechtigte gemäß § 1 Oö. …
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