§ 13
In Kraft seit 01. März 1997
Up-to-date
III. ABSCHNITT
Nationalparkregion
§ 13
Nationalparkgemeinde
Nationalparkgemeinden sind jene Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich zumindest Teile des Nationalparks befinden. Sie sind berechtigt, im Zusammenhang mit ihrem Namen die Bezeichnung "Nationalparkgemeinde" zu führen.
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