III. ABSCHNITT
Nationalparkregion
§ 13
Nationalparkgemeinde
Nationalparkgemeinden sind jene Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich zumindest Teile des Nationalparks befinden. Sie sind berechtigt, im Zusammenhang mit ihrem Namen die Bezeichnung "Nationalparkgemeinde" zu führen.
Oö. NPG · Oö. Nationalparkgesetz
§ 5 § 5Anwendung sonstiger Landesgesetze im Nationalpark
…1) § 11, § 12, § 15 und § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001, § 3 Abs. 2 und 3 des Oö. Fischereigesetzes 2020 und § 44, § 45, § 46, § 47 Abs…
§ 13
…III. ABSCHNITT Nationalparkregion § 13 Nationalparkgemeinde Nationalparkgemeinden sind jene Gemeinden, auf deren Gemeindegebiet sich zumindest Teile des Nationalparks befinden. Sie sind berechtigt, im Zusammenhang mit ihrem Namen die Bezeichnung "Nationalparkgemeinde…
§ 2
…darf, soweit die Einbringung nicht Gegenstand der zwischen Bund und Land abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Errichtung und zur Erhaltung des Nationalparks O.ö. Kalkalpen ist. Rechtsinhaber im Sinn dieses Landesgesetzes sind: 1. der Eigentümer der Grundfläche, 2. der an der Grundfläche Nutzungsberechtigte gemäß § 1 Wald- und Weideservitutenlandesgesetz…
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