§ 14c § 14cÜbergangsbestimmungen zumZweiten O.ö. Dienstrechtsänderungsgesetz 1996
In Kraft seit 01. Januar 1972
Up-to-date
Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist, ist § 5 in der vor Inkrafttreten des Zweiten O.ö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 83/1996)
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