LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl3. ABSCHNITT Wahlhandlung § 45 Leitung der Wahl; Ordnungsgewalt des Wahlleiters; Anwesenheit im Wahllokal§ 50

§ 50§ 50 Verlängerung, Verschiebung, Schluß der Wahlhandlung

In Kraft seit 01. Mai 2003
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