LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl3. ABSCHNITT Wahlhandlung § 45 Leitung der Wahl; Ordnungsgewalt des Wahlleiters; Anwesenheit im Wahllokal§ 48

§ 48§ 48 Stimmenabgabe durch Wahlkartenwähler

In Kraft seit 01. Mai 2003
Up-to-date