LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungV. HAUPTSTÜCK Durchführung der Wahl1. ABSCHNITT Vorbereitung der Wahlhandlung § 37 Wahlort und Wahlzeit§ 42

§ 42§ 42 Kundmachungen; Information der Wahlberechtigten

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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