(1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollenden und am Stichtag (§ 1 Abs. 2)
1. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
2. im Land Oberösterreich ihren Hauptwohnsitz (Art. 6 Abs. 3 und 4 B-VG) im Sinn der melderechtlichen Vorschriften haben und
3. von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen sind.
(2) Von der Wählbarkeit ist ausgeschlossen, wer durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener und von Amts wegen zu verfolgender gerichtlich strafbarer Handlungen rechtskräftig zu einer nicht bedingt nachgesehenen sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe oder zu einer bedingt nachgesehenen ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind; ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden oder zur Gänze bedingt nachgesehen worden, so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils. (Anm: LGBl.Nr. 82/2017)
(3) Ist nach anderen gesetzlichen Bestimmungen der Eintritt von Rechtsfolgen ausgeschlossen, sind die Rechtsfolgen erloschen oder sind dem Verurteilten alle Rechtsfolgen nachgesehen worden, so ist er auch von der Wählbarkeit nicht ausgeschlossen. Wird die bedingte Nachsicht widerrufen, so tritt mit dem Tag der Rechtskraft dieses Beschlusses der Ausschluss von der Wählbarkeit ein. (Anm: LGBl.Nr. 82/2017)
(Anm: LGBl.Nr. 23/2013)
Oö. LWO · Oö. Landtagswahlordnung
Art. 3
… Jänner 2018 in Kraft. (2) § 24 der Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996, in der Fassung dieses Landesgesetzes und § 27 der Oö. Landtagswahlordnung, LGBl. Nr. 48/1997, in der Fassung dieses Landesgesetzes sind auf ab dem 1. Jänner 2018 mit Vorsatz begangene und von Amts…
§ 28 § 28Kreiswahlvorschlag
…einer Partei gleichzeitig vorgelegt, gelten alle mit dem Zeitpunkt als eingelangt, an dem der letzte Kreiswahlvorschlag dieser Partei eingelangt ist. (Anm: LGBl.Nr. 41/2003, 27/2009) (2) Jeder Kreiswahlvorschlag muss von wenigstens drei Mitgliedern des Landtags unterschrieben oder von wenigstens 80 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterstützt sein. Mitglieder des Landtags können…
§ 36a § 36aLandeswahlvorschlag
…aufgenommen werden. (4) In den Landeswahlvorschlag darf eine Bewerberin bzw. ein Bewerber nur dann aufgenommen werden, wenn sie bzw. er die Voraussetzungen des § 27 erfüllt und der Aufnahme schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Die Erklärung kann entfallen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits in…
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