LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden § 5 Allgemeines§ 16

§ 16§ 16 Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

In Kraft seit 01. Mai 1997
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