Anl. 5
In Kraft seit 30. Oktober 2020
Up-to-date
Rückverweise
Oö. LWO · Oö. Landtagswahlordnung
§ 46 § 46Beginn der Wahlhandlung
…festgesetzten Stunde und in dem dazu bestimmten Wahllokal wird die Wahlhandlung durch den Wahlleiter eingeleitet, der der Wahlbehörde das Wählerverzeichnis nebst dem vorbereiteten Abstimmungsverzeichnis (Anlage 5), die Wahlkuverts und die amtlichen Stimmzettel übergibt und ihr die Bestimmungen der §§ 16 und 17 über die Beschlußfähigkeit der Wahlbehörde vorhält. (2…