Anl. 2
In Kraft seit 30. Oktober 2020
Up-to-date
Rückverweise
Oö. LWO · Oö. Landtagswahlordnung
§ 28 § 28Kreiswahlvorschlag
…1) Wahlwerbende Parteien haben ihre Wahlvorschläge für das Ermittlungsverfahren in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) frühestens am Stichtag (§ 1 Abs. 2) und spätestens am 47. Tag vor dem Wahltag bis 12.00 Uhr dem Landeswahlleiter während der Amtsstunden vorzulegen. Werden nicht alle Kreiswahlvorschläge einer Partei gleichzeitig vorgelegt…