(1) Für das Land Oberösterreich besteht ein Landesverwaltungsgericht. Es hat seinen Sitz in Linz.
(2) Das Landesverwaltungsgericht setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
1. der Präsidentin bzw. dem Präsidenten,
2. der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten und
3. der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Zahl von sonstigen Mitgliedern.
§ 4 Oö. LVwGG · Oö. LVwGG · Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 4 § 4Leitung
…1) Die Präsidentin bzw. der Präsident leitet das Landesverwaltungsgericht und vertritt dieses nach außen. (2) Die Präsidentin bzw. der Präsident führt alle Angelegenheiten der Justizverwaltung, soweit…
§ 8 § 8Spruchkörper
…1) Das Landesverwaltungsgericht entscheidet durch Einzelrichterinnen bzw. Einzelrichter, soweit gesetzlich nicht eine Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. (2) Jeder Senat besteht aus drei Mitgliedern, von denen…
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