Oö. LGO 2009
(1) Auf Anregung einer Klubobfrau bzw. eines Klubobmanns kann die Präsidialkonferenz mit einstimmigem Beschluss dem Landtag den Text einer gemeinsamen Erklärung vorlegen.
(2) (Verfassungsbestimmung) Für den Beschluss einer gemeinsamen Erklärung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtags und die einstimmige Annahme des Antrags erforderlich.
§ 65 Oö. LGO 2009 · Oö. LGO 2009 · Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009
§ 65 § 65
…Landesgesetz tritt - sofern nicht Abs. 2 anzuwenden ist - mit dem Beginn der XXVII. Gesetzgebungsperiode des Oö. Landtags in Kraft; gleichzeitig tritt die Oö. Landtagsgeschäftsordnung (Oö. LGO), LGBl. Nr. 125/1991, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 6/2002, und in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 25…
§ 26 § 26
…Abs. 1), Anträge des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses in Immunitätsangelegenheiten und Anträge des zuständigen Ausschusses in den Angelegenheiten des Art. 49 Abs. 2 Oö. L-VG auch dann, wenn sie erst nach Einberufung der Sitzung einlangen, 2. Anträge der Präsidialkonferenz auf Beschlussfassung einer gemeinsamen Erklärung (§ 36), 3…
§ 24 § 24Sonstige Anträge und Anbringen
…Bürger-Initiative, die sich an den Landtag richtet, ist von der Landesregierung unverzüglich dem Landtag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorzulegen (Art. 59 Abs. 3 Oö. L-VG). Die Erste Präsidentin bzw. der Erste Präsident hat die Vorlage im kurzen Weg an den zuständigen Ausschuss zu leiten, der dazu einen Antrag…
§ 22
…Regierungsvorlage), 2. gemeinsam von drei Mitgliedern des Landtags (Initiativantrag), 3. von einem Ausschuss des Landtags (Ausschussantrag), 4. im Fall eines Misstrauensantrags (Art. 24 und 44 Oö. L-VG) von zwei Dritteln der antragsberechtigten Mitglieder des Landtags gestellt werden. Sachanträge, die eine nicht zum selbstständigen Wirkungsbereich des Landes (Art. 7 Oö. L…
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