Oö. LGO 2009
(1) Auf Anregung einer Klubobfrau bzw. eines Klubobmanns kann die Präsidialkonferenz mit einstimmigem Beschluss dem Landtag den Text einer gemeinsamen Erklärung vorlegen.
(2) (Verfassungsbestimmung) Für den Beschluss einer gemeinsamen Erklärung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Landtags und die einstimmige Annahme des Antrags erforderlich.
§ 22 Oö. LGO 2009 · Oö. LGO 2009 · Oö. Landtagsgeschäftsordnung 2009
§ 22
…Regierungsvorlage), 2. gemeinsam von drei Mitgliedern des Landtags (Initiativantrag), 3. von einem Ausschuss des Landtags (Ausschussantrag), 4. im Fall eines Misstrauensantrags (Art. 24 und 44 Oö. L-VG) von zwei Dritteln der antragsberechtigten Mitglieder des Landtags gestellt werden. Sachanträge, die eine nicht zum selbstständigen Wirkungsbereich des Landes (Art. 7 Oö. L…
§ 24 § 24Sonstige Anträge und Anbringen
…Bürger-Initiative, die sich an den Landtag richtet, ist von der Landesregierung unverzüglich dem Landtag zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorzulegen (Art. 59 Abs. 3 Oö. L-VG). Die Erste Präsidentin bzw. der Erste Präsident hat die Vorlage im kurzen Weg an den zuständigen Ausschuss zu leiten, der dazu einen Antrag…
§ 26 § 26
…Abs. 1), Anträge des Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschusses in Immunitätsangelegenheiten und Anträge des zuständigen Ausschusses in den Angelegenheiten des Art. 49 Abs. 2 Oö. L-VG auch dann, wenn sie erst nach Einberufung der Sitzung einlangen, 2. Anträge der Präsidialkonferenz auf Beschlussfassung einer gemeinsamen Erklärung (§ 36), 3…
§ 61 § 61Teilnahme von Mitgliedern der Landesregierungan Sitzungen; Mitwirkung bei der Landesverwaltung
…teilzunehmen. (2) Das Verlangen des Landtags, dass die Landesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder bei einer Sitzung des Landtags anwesend sind (Art. 47 letzter Satz Oö. L-VG), bedarf eines Beschlusses des Landtags. (3) Ein Verlangen des Landtags im Sinn des Art. 34 Abs. 1 Oö. L-VG, dass…
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