LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungVII. HAUPTSTÜCK Mitglieder und Ersatzmitglieder des Gemeinderates § 74 Verständigung der Gewählten; Ablehnung der Wahl; Ersatzmitglieder des Gemeinderates§ 74

§ 74

In Kraft seit 20. September 1996
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