LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden1. ABSCHNITT Allgemeines über die örtlichen Wahlbehörden § 5 Leitung der Wahlen§ 7

§ 7§ 7 Entsendung von Vertrauenspersonen

In Kraft seit 31. Juli 2026
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