LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden2. ABSCHNITT Behördenorganisation in den Städten mit eigenem Statut § 11 Stadtwahlbehörde; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung§ 11

§ 11

In Kraft seit 31. Juli 2026
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