LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wahlbewerbung2. ABSCHNITT Bewerbung für die Wahl des Bürgermeisters § 35 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 39

§ 39§ 39 Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

In Kraft seit 01. Juli 2001
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