LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wahlbewerbung2. ABSCHNITT Bewerbung für die Wahl des Bürgermeisters § 35 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 37

§ 37§ 37 Überprüfung der Wahlvorschläge; Ergänzungsvorschläge

In Kraft seit 30. Oktober 2020
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