LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden2. ABSCHNITT Behördenorganisation in den Städten mit eigenem Statut § 11 Stadtwahlbehörde; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung§ 12

§ 12§ 12 Sprengelwahlbehörden; Bestellung der Mitglieder und Konstituierung

In Kraft seit 01. April 2009
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