LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. KommunalwahlordnungII. HAUPTSTÜCK Wahlbehörden1. ABSCHNITT Allgemeines über die örtlichen Wahlbehörden § 5 Leitung der Wahlen§ 10

§ 10§ 10 Entschädigung und Ersatz von Barauslagen

In Kraft seit 01. Juli 2018
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